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   BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21   

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https://dejure.org/2021,43558
BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21 (https://dejure.org/2021,43558)
BAG, Entscheidung vom 28.10.2021 - 6 AZR 9/21 (https://dejure.org/2021,43558)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 6 AZR 9/21 (https://dejure.org/2021,43558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Arbeitgebers über Kennzeichnung und Besetzung einer Stelle als "Führungsposition auf Zeit"; Interne Stellenbeschreibung einer "Führungsposition auf Zeit" nach Maßgabe der tariflichen Regelung des § 32 Abs. 3 TVöD-AT

  • bag-urteil.com

    Befristung, Ermessen, Führungsposition auf Zeit

  • rewis.io

    Führungsposition auf Zeit - Befristung - Ermessen

  • Betriebs-Berater

    Befristete Übertragung einer Führungsposition auf Zeit (§ 32 TVöD-AT) - Ermessensmaßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Arbeitgebers über Kennzeichnung und Besetzung einer Stelle als "Führungsposition auf Zeit"; Interne Stellenbeschreibung einer "Führungsposition auf Zeit" nach Maßgabe der tariflichen Regelung des § 32 Abs. 3 TVöD -AT

  • datenbank.nwb.de

    Führungsposition auf Zeit - Befristung - Ermessen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führungsposition auf Zeit

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Übertragung von Führungspositionen auf Zeit (§ 32 TVöD) - Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Übertragung der Führungsposition auf Zeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

    Auszug aus BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21
    Dem stehe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2020 (- 6 AZR 287/19 - BAGE 171, 297) nicht entgegen.

    Das habe nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 16. Juli 2020 (- 6 AZR 287/19 - BAGE 171, 297) so gesehen.

    a) Der Senat hat in dem Urteil vom 16. Juli 2020 (- 6 AZR 287/19 - BAGE 171, 297) , dessen Begründung erst nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht veröffentlicht worden ist, erkannt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung nach dem zu § 32 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT wortlautgleichen § 32 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V, ob er eine den tariflichen Maßgaben entsprechende Stelle als "Führungsposition auf Zeit" ausweisen und als solche übertragen will, freies Ermessen hat (das übersehen Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrick TVöD Teil B 1 § 32 Stand Juli 2021 Rn. 16) .

    Das hat der Senat aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang sowie aus Sinn und Zweck der Tarifnorm geschlussfolgert (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 26 ff., aaO) .

    Gleiches gilt hinsichtlich der Entscheidung, ob er einen Arbeitnehmer befristet einstellen oder die Position einem schon bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer übertragen will, dh., ob der Arbeitgeber nach § 32 Abs. 1 oder Abs. 3 TVöD-V vorgehen will (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 28, aaO) .

    Insofern übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 28, aaO) .

    Die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Norm hängt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien allein von der Entscheidung und einem daraus resultierenden Verhalten des Arbeitgebers ab (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 27, BAGE 171, 297) .

    Die Führungsposition muss dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übertragen werden (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 28, BAGE 171, 297) .

    § 32 Abs. 3 TVöD-AT bildet damit - anders als § 14 TVöD-AT (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 23 mwN, aaO) - nicht nur die "institutionelle Grundlage" für die Möglichkeit, im Rahmen des Direktionsrechts eine bestimmte Tätigkeit zu übertragen, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, und regelt damit nicht nur deren Vergütung.

    Dies entspricht auch der Bezeichnung des personalwirtschaftlichen Instruments des § 32 TVöD-AT als Führung "auf Zeit" sowie dessen Sinn und Zweck als personalwirtschaftlichem Instrument für einen effektiven Personaleinsatz im Führungskräftebereich (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 23, BAGE 171, 297) .

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21
    Gleiches gilt für den Antrag zu 2., mit dem eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben sowie die Feststellung der akzessorischen Verzinsungspflicht für Differenzvergütungsansprüche verlangt wird (vgl. zur Eingruppierungsfeststellungsklage zuletzt etwa BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 13; zum Zinsantrag BAG 29. April 2021 - 6 AZR 232/17 - Rn. 9) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21
    Gleiches gilt für den Antrag zu 2., mit dem eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben sowie die Feststellung der akzessorischen Verzinsungspflicht für Differenzvergütungsansprüche verlangt wird (vgl. zur Eingruppierungsfeststellungsklage zuletzt etwa BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 13; zum Zinsantrag BAG 29. April 2021 - 6 AZR 232/17 - Rn. 9) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 24 Sa 158/20

    Zulässigkeit einer Übertragung der Führung auf Zeit - -§ 32 TVöD

    Auszug aus BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2020 - 24 Sa 158/20 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

    In seinen Urteilen vom 16. Juli 2020 (6 AZR 287/19) und 28. Oktober 2021 (6 AZR 9/21) hat das Bundesarbeitsgericht hiergegen keine Bedenken geäußert.

    Dieser Zwecksetzung würde entgegenstehen, die befristete Übertragung an billiges Ermessen zu binden (so zu § 32 TVöD, BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn 27; BAG 28. Oktober 2021 - 6 AZR 9/21 - Rn 16).

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 308/22

    Stufenzuordnung - Prüfungsmaßstab Inhaltskontrolle AVR

    Das Feststellungsinteresse besteht auch für die Verzinsung der Bruttoentgeltdifferenzen (BAG 25. Mai 2022 - 4 AZR 331/20 - Rn. 14; 28. Oktober 2021 - 6 AZR 9/21 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess;

    In seinen Urteilen vom 16. Juli 2020 ( 6 AZR 287/19) und 28. Oktober 2021 ( 6 AZR 9/21) hat das Bundesarbeitsgericht hiergegen keine Bedenken geäußert.

    Dieser Zwecksetzung würde entgegenstehen, die befristete Übertragung an billiges Ermessen zu binden (so zu § 32 TVöD , BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn 27; BAG 28. Oktober 2021 - 6 AZR 9/21 - Rn 16).

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